Antrag Hauptausschuss am 30.11.2018 mit Ergebnis:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dormagen beschließt eine maßvolle Anhebung der Gewerbesteuer auf 453 v. H.
Begründung
Der von der Kämmerin eingebrachte Entwurf zum Doppelhaushalt 2019/20 sieht eine Anhebung der Grundsteuer B in Höhe von 1,8%, also von 435 v.H. auf 443 v.H. vor. Dieser Anhebung der für alle Bürgerinnen und Bürger zu zahlenden Steuern soll eine gelinde Anhebung der Gewerbesteuer um weniger als 0,7% gegenübergestellt werden. Die zusätzlich erwirtschafteten Gelder in Höhe von ca. 250 TEUR können für zusätzliche Maßnahmen oder zum Abbau städtischer Schulden verwendet werden oder in die Ausgleichsrücklage fließen.