Glasfenster am Bettina von Arnim Gymnasium

Antrag zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Dormagen:

Beschlussvorschlag
I. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Dormagen den Kostenvoranschlag bzgl. des Ausbaus und der Einlagerung der Glasbilder von Otto Andreas Schreiber aus der Aula des BvA vor.
II. Die Verwaltung bezieht gegenüber dem Rat der Stadt Dormagen Stellung bzgl. der folgenden Fragen:
a) Wurden die Urheberrechtsfragen des Architekten bzw. Künstlers mit den Verantwortlichen oder deren Rechtsnachfolgen geklärt?
b) Wie hoch ist der Gesamtwert des schon jetzt zum Teil zerstörten Kunstwerks und Eigentums der Stadt Dormagen? Wie hoch ist damit der für die Stadt entstandene Schaden?
c) Inwieweit wurde der Denkmalschutz z.B. in Form des LVR bei der Entscheidung der Verwaltung, die Glasfenster zu zerstören, vorher eingebunden?
d) Wer ist für die Zerstörung der Glasbilder verantwortlich? Gibt es einen Beschluss eines politischen Gremiums, der die Zerstörung abdeckt?

Begründung:
In den Antworten auf Fragen aus dem AK Schul- und Kulturausschuss vom 16.05.17 wird klar formuliert, dass die Glaselemente erhalten werden können. Laut mündlicher Aussage von Frau Gaspers im Kulturausschuss vom 29.05.18 gibt es einen Kostenvoranschlag bzgl. des Ausbaus und der Einlagerung der Glaselemente. Die Kosten wurden mit 50 T€ beziffert.