Baumschutzsatzung

Antrag für die Sitzung des Umweltausschusses am 25.05.2021

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dormagen gibt sich eine Satzung zum Erhalt von Bäumen.

Die Verwaltung wird gebeten, anhand des als Anlage beigefügten Vorschlages einer Satzung zum Erhalt von Bäumen bis zur Umweltausschusssitzung am 14.09.2021 eine Satzung für Dormagen vorzulegen. Die endgültige Fassung dieser Satzung wird im Rat beschlossen.

Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, ein Antragsformular auf Erteilung einer Fällgenehmigung zu erstellen. Das Antragsformular soll ebenfalls bis zur Umweltausschusssitzung am 14.09.2021 vorliegen.

Begründung:

Durch den Erlass einer Satzung zum Erhalt der Bäume werden in stadtökologischer und stadtgestalterischer Hinsicht Möglichkeiten zur Einflussnahme im Geltungsbereich geschaffen.
Dem Schutz und Erhalt von Bäumen kommt daher eine große Bedeutung zu. Standortgerechte Gehölze sind Brutplatz, Nahrungsquelle und Überwinterungsquartier für viele Insekten-, Vogel und Säugetierarten und fördern die Biodiversität. Zudem bieten sie beispielsweise Windbarrieren, Erosionsschutz und tragen zum Klimaschutz bei. Eine Satzung zum Erhalt der Bäume kann die öffentliche Meinung sowie die Wertschätzung dieser Gehölze in der Wahrnehmung der Bürger untermauern.

Die von der Stadt erstellte Satzung sollte daher auch als beratendes Instrument verstanden werden. Ziel ist es, den gesamten Baumbestand im gesamten Stadtgebiet zu erhalten.

Ein weiterer Vorteil bei Bestehen einer Satzung für Dormagen ist auch die Schlichtung und Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dabei können den streitenden Parteien die rechtlichen Hintergründe und fachlich fundierte Lösungsansätze aufgezeigt werden. Durch das Bestehen einer solchen Satzung wird hierbei eine neutrale Behörde zwischen die Streitparteien gestellt, der soziale Friede zwischen den Streitparteien kann gewahrt bleiben.

Ein anderer Aspekt ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die ja auch der private Grundstückseigentümer umsetzen muss. Bei Unsicherheiten über fachliche Probleme, zum Beispiel der Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen, kann die entsprechende Fachbehörde beratend zur Seite stehen. Positiv kann sich durch solch eine Beratung auswirken, dass der Bürger von Fällanträgen absieht und Schäden an den Bäumen besser einschätzen kann. Bei genehmigten Fällungen sollte der Ersatz so genau als möglich aufgeführt werden. Der Ersatz kann sowohl durch Nachpflanzungen von Bäumen als auch durch Zahlung finanzieller Mittel geschehen.

Mit dem Erlass dieser Satzung wird es Dormagen gelingen, einen gesunden, vitalen und verkehrssicheren Baumbestand auch für die Zukunft zu schützen und nachhaltig zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Wallraff
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

René Jungbluth
Umweltpolitischer Sprecher