Mehr Nachhaltigkeit im sozialen Wohnungsbau!

Kommentar von Tim Wallraff, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dormagen:

Die Verwaltung der Stadt Dormagen legt dem Rat und seinen Ausschüssen in den aktuellen Sitzungen einen Antrag mit dem Titel „Rahmenplanung Wohnungsbau“ vor. In dem dreigeteilten Beschlussvorschlag wird ein Weg beschrieben, wie die Verwaltung ermöglichen möchte, 255 bis 312 öffentlich geförderte Wohneinheiten bis 2025 zu errichten. Kern des Beschlussvorschlages ist, dass diese Wohnungen dann im Besitz von Privatinvestoren sind.

Als GRÜNE teilen wir das Ziel, mehr öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen. Wir arbeiten hieran seit mehreren Jahren. Wir forderten die Einführung einer Quote in Neubaugebieten und immer wieder auch die Errichtung von städtischen Wohnunge. Siehe z. B. Anlage 9 zur Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt Dormagen vom 13.12.2018.

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https://www.ratsinfo.dormagen.de/getfile.php?id=153004&type=do&).

Dies scheiterte immer wieder an der ablehnenden Haltung der beiden großen Fraktionen. Insbesondere die SPD hat sich hier noch in den letztjährigen Haushaltsberatungen nicht einmal der Diskussion stellen wollen und diese mal per Geschäftsordnungsantrag verhindert, mal wurde unser Beschlussvorschlag auf SPD-Wunsch von der Tagesordnung genommen. 

Wir als grüne Ratsfraktion haben es nach vielen Gesprächen in der letzten Ratssitzung vom 09.05.2019 geschafft, dass unser Prüfauftrag (mit kleinen Erweiterungen der SPD-Fraktion) einstimmig angenommen wurde. Siehe Antrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Sitzung des Rates der Stadt Dormagen vom 09.05.2019.

Antrag als pdf (1,1 MB) laden https://www.buergerinfo.dormagen.de/getfile.php?id=154398&type=do&

Unser Ziel ist die Errichtung öffentlich geförderten Wohnraums in der Hand der Stadt Dormagen – und dies muss (!) von der Verwaltung geprüft werden. Der Rat der Stadt und nicht ein Privatinvestor soll die Mieten in diesen Wohnungen festlegen können! 

Der jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene Weg ignoriert den noch keine zwei Monate alten Beschluss und entspricht im Wesentlichen den alten Ideen des Verwaltungsvorstandes. Dieses bewusste Ignorieren von Ratsbeschlüssen durch die Verwaltung ist aus meiner Sicht für keine der im Rat vertretenen Fraktionen hinnehmbar. 

Der Bürgermeister weist in der Begründung des Beschlussvorschlags darauf hin, dass „in den Kaufverträgen entsprechende vertragliche Regelungen zu treffen [sind], um die Errichtung und den Erhalt des geförderten Wohnraumes zu sichern.“ Dies ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von Beginn des Jahres 2019 nicht möglich: „Zur Begründung verwies das Gericht auf das Wohnungsbaugesetz, auf das sich auch die Klägerin [eine Wohnungsgenossenschaft!] berufen hatte. Paragraf 88 zufolge sollen Zweckbindungen die Dauer von 15 Jahren grundsätzlich nicht überschreiten.“ (Streit, Matthias: Wohnungen dürfen nur zeitlich begrenzt als Sozialwohnungen vergeben werden. Handelsblatt, 08.02.2019). Das Ergebnis sehen wir in Dormagen: In den letzten fünf Jahren sind 478 Wohnungen aus der Bindung herausgefallen.

Wir erwarten, dass die Verwaltung erst den Prüfauftrag des Rates erfüllt und dann dem Rat einen Weg auf der Grundlage der Prüfungen vorschlägt. Unser Ziel bleibt: Wir wollen geförderten Wohnraum im Besitz der Stadt, damit wir langfristig bezahlbare Wohnungen für die Menschen in Dormagen zur Verfügung stellen können!